Müllabfuhr – Feiertagsregelung

Feiertagsregelung bei der Müllabfuhr

In einer Woche mit einem Feiertag findet die Restmüll- und Biomüllabfuhr ab dem Feiertag einen Tag später als üblich statt.

Beispiel: Wenn die Abfuhr normalerweise mittwochs stattfindet und in der Abfuhrwoche ein Feiertag auf den Dienstag fällt, erfolgt die Abfuhr in dieser Woche am Donnerstag.

Ausnahme Weihnachten: Aufgrund von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen kann es zu Änderungen kommen. Die Verschiebungen werden rechtzeitig unter www.evs.de veröffentlicht.

Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Müllkalender.