Feiertagsregelung bei der Müllabfuhr
In einer Woche mit einem Feiertag findet die Restmüll- und Biomüllabfuhr ab dem Feiertag einen Tag später als üblich statt.
Beispiel: Wenn die Abfuhr normalerweise mittwochs stattfindet und in der Abfuhrwoche ein Feiertag auf den Dienstag fällt, erfolgt die Abfuhr in dieser Woche am Donnerstag.
Ausnahme Weihnachten: Aufgrund von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen kann es zu Änderungen kommen. Die Verschiebungen werden rechtzeitig unter www.evs.de veröffentlicht.
Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Müllkalender.