Erlaubt sind (nach saarländischen Vorgaben):
Ausübung beruflicher Tätigkeit
Inanspruchnahme von Notbetreuung
Ablegen von Prüfungen
Medizinische Notfälle, auch für Tiere
Arztbesuche und Behandlungen
Blutspenden
Besuche bei Angehörigen, denen man helfen möchte
Versorgungsgänge, etwa Lebensmittel-Einkauf
Briefversand
Sport, wenn man Abstand hält
Spaziergänge, wenn man Abstand hält
Bankgeschäfte am Geldautomat oder in der Filiale
Einkäufe im Heimwerker- und Gartenmarkt
Besuche bei Lebenspartnern
Besuche und Betreuung von Kindern, die beim anderen Lebenspartner leben
Begleitung von Minderjährigen
Begleitung von Sterbenden
Beerdigungen im engen Familienkreis
Spaziergänge mit dem Hund (Abstand zu anderen Menschen halten)
Versorgung von Tieren (Pferde, Schafe, Hühner etc.)